AGBs

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  1. Geltungsbereich, Vertragspartner

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB”) gelten für alle Verträge über Kreativ-, Produktions-, Designund

Beratungsleistungen, die die Pollnick Create GmbH & Co. OHG, Benzenbergstraße 2, 40219 Düsseldorf (nachfolgend

„Pollnick Create”) mit ihren Kunden (nachfolgend „Kunde”) abschließt.

1.2 Pollnick Create erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen

des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden

nicht geschlossen. Der Kunde versichert mit Vertragsschluss, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen

Tätigkeit zu handeln.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht

Vertragsbestandteil, auch wenn Pollnick Create ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht oder die Leistung in Kenntnis

dieser Bedingungen erbringt.

1.4 Individuelle Vereinbarungen sowie die Angaben im jeweiligen Angebot oder Auftrag haben Vorrang vor diesen AGB.

  1. Vertragsschluss

2.1 Angebote von Pollnick Create sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Verbindliche

Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 14 Kalendertage ab Zugang beim Kunden gültig.

2.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot von Pollnick Create in Textform annimmt – etwa per E-Mail, über

eine elektronische Signatur oder über ein Bestell- beziehungsweise Buchungsformular – oder wenn Pollnick Create einen

Auftrag des Kunden in Textform bestätigt.

2.3 Wird die Zusammenarbeit ohne ausdrückliche Annahmeerklärung aufgenommen, gilt der Vertrag mit Beginn der

Leistungserbringung durch Pollnick Create zu den Bedingungen des zuletzt übermittelten Angebots als geschlossen.

2.4 Die Vertragssprache ist Deutsch.

  1. Leistungsumfang

3.1 Art, Umfang und Inhalt der Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der

Auftragsbestätigung. Darüber hinausgehende Leistungen sind nicht geschuldet und werden gesondert vergütet.

3.2 Pollnick Create ist in der Auswahl der gestalterischen, technischen und konzeptionellen Mittel frei, soweit sich aus dem

Angebot oder aus einem vom Kunden vorgegebenen Briefing nichts anderes ergibt.

3.3 Pollnick Create erbringt Leistungen auf Wunsch des Kunden als Whitelabel-Leistung. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt,

die Arbeitsergebnisse im eigenen Namen und unter eigener Marke gegenüber seinen Kunden zu verwenden und als eigene

Leistung darzustellen. Eine Urhebernennung von Pollnick Create ist in diesem Fall nicht erforderlich; § 13 UrhG wird insoweit

einvernehmlich abbedungen.

3.4 Änderungswünsche des Kunden nach Vertragsschluss, die den vereinbarten Leistungsumfang erweitern oder verändern,

bedürfen einer gesonderten Vereinbarung über Umfang, Vergütung und Termine.

3.5 Pollnick Create ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen eigene Mitarbeiter sowie Erfüllungsgehilfen einzusetzen. Die

Auswahl liegt bei Pollnick Create. Vertragspartner des Kunden bleibt in jedem Fall ausschließlich Pollnick Create.

  1. Kein Erfolgsversprechen

4.1 Pollnick Create erbringt Kreativ-, Produktions- und Beratungsleistungen. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg ist nicht

Vertragsgegenstand und wird nicht geschuldet.

4.2 Pollnick Create schuldet insbesondere nicht das Erreichen bestimmter Reichweiten, Klick-, Bewerber-, Anfrage- oder

Abschlusszahlen, Konversionsraten, Umsätze, Margen, Retainer-Höhen oder Platzierungen in Suchmaschinen,

Werbeplattformen oder sozialen Netzwerken. Derartige Ergebnisse hängen maßgeblich von Faktoren ab, die außerhalb des

Einflussbereichs von Pollnick Create liegen, insbesondere vom Markt, vom Wettbewerbsumfeld, von der Leistung des Kunden

gegenüber dessen eigenen Kunden, vom Mediabudget sowie von Algorithmen und Richtlinien Dritter.

4.3 Angaben zu Ergebnissen früherer Projekte, Referenzen, Fallstudien, Testimonials und beispielhafte Zahlenangaben in

Marketingmaterialien, auf der Internetseite oder in Präsentationen von Pollnick Create sind unverbindliche Erfahrungswerte. Sie

stellen keine Zusicherung, keine Garantie und keine Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne des § 434 Abs. 2 BGB

beziehungsweise § 633 Abs. 2 BGB dar.

4.4 Eine Garantie übernimmt Pollnick Create nur, wenn sie ausdrücklich und in Textform als solche bezeichnet wird.

  1. Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1 Der Kunde stellt Pollnick Create alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Materialien

rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere Briefings, Texte, Logos, Bild- und

Videomaterial, Marken- und Gestaltungsvorgaben sowie Zugänge zu erforderlichen Systemen und Konten.

5.2 Der Kunde benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner und stellt dessen Erreichbarkeit während der

Projektlaufzeit sicher.

5.3 Der Kunde stellt sicher, dass er über alle erforderlichen Rechte an den von ihm beigestellten Materialien verfügt und dass

deren Nutzung im vereinbarten Umfang keine Rechte Dritter verletzt. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Marken-,

Persönlichkeits-, Namens- und Wettbewerbsrechte sowie für Lizenzen an Stockmaterial, Schriften und Musik. Pollnick Create ist

nicht verpflichtet, beigestellte Materialien auf Rechtsverletzungen zu prüfen.

5.4 Der Kunde ist verpflichtet, Entwürfe, Zwischenstände und Freigabeanfragen unverzüglich zu prüfen und Rückmeldung zu

geben.

5.5 Verzögerungen, die auf einer nicht rechtzeitigen oder unvollständigen Mitwirkung des Kunden beruhen, verlängern die

vereinbarten Termine angemessen. Der Kunde trägt die hierdurch entstehenden Mehrkosten, insbesondere Kosten für

Leerlaufzeiten, Terminverschiebungen und Stornierungen gegenüber Dritten.

  1. Korrekturschleifen und Abnahme

6.1 Im vereinbarten Preis sind, sofern im Angebot nichts anderes bestimmt ist, zwei Korrekturschleifen je Arbeitsergebnis

enthalten. Eine Korrekturschleife umfasst die gesammelte Übermittlung sämtlicher Änderungswünsche des Kunden zu einem

Zwischenstand sowie dessen einmalige Überarbeitung durch Pollnick Create.

6.2 Weitere Korrekturschleifen sowie einzeln und zeitlich versetzt übermittelte Änderungswünsche werden nach Aufwand zu

dem im Angebot genannten Stundensatz gesondert berechnet. Ist kein Stundensatz vereinbart, gilt der bei Pollnick Create zum

Zeitpunkt der Beauftragung übliche Stundensatz, der dem Kunden vor Ausführung mitgeteilt wird.

6.3 Änderungswünsche, die über eine Überarbeitung hinausgehen und einen neuen konzeptionellen oder gestalterischen Ansatz

erfordern, gelten nicht als Korrekturschleife, sondern als gesondert zu vergütende Zusatzleistung nach Ziffer 3.4.

6.4 Soweit die Leistung als Werkleistung geschuldet ist, ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm das Arbeitsergebnis

zur Prüfung übermittelt wurde und dieses die vereinbarten Anforderungen im Wesentlichen erfüllt. Der Kunde hat das

Arbeitsergebnis innerhalb von sieben Werktagen nach Übermittlung zu prüfen und die Abnahme in Textform zu erklären oder

Mängel konkret zu benennen.

6.5 Erklärt sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht, gilt das Arbeitsergebnis als abgenommen. Als abgenommen gilt das

Arbeitsergebnis ferner, wenn der Kunde es in Kenntnis seiner Fertigstellung in Gebrauch nimmt, insbesondere veröffentlicht, an

eigene Kunden weitergibt oder werblich einsetzt.

6.6 Teilabnahmen sind zulässig, soweit abgrenzbare Teilleistungen vereinbart sind.

  1. Produktionen und Drehtermine

7.1 Für Foto- und Videoproduktionen vor Ort gelten die im Angebot vereinbarten Termine, Zeitfenster und Einsatzorte. Der

vereinbarte Zeitrahmen umfasst Aufbau, Produktion und Abbau.

7.2 Erforderliche Dreh- und Aufnahmegenehmigungen werden von Pollnick Create eingeholt. Der Kunde stellt den Zugang zum

Aufnahmeort sowie die dortige Verkehrs- und Arbeitssicherheit sicher und weist auf besondere Zugangsbeschränkungen,

Hausordnungen und Sicherheitsvorschriften vorab hin.

7.3 Werden Personen aufgenommen, stellt der Kunde sicher, dass diese vor Beginn der Aufnahme wirksam in die Aufnahme

und in die vorgesehene Veröffentlichung eingewilligt haben. Pollnick Create stellt dem Kunden auf Wunsch ein Muster für eine

solche Einwilligung zur Verfügung. Bei Aufnahmen von Minderjährigen ist zusätzlich die Einwilligung aller

Erziehungsberechtigten erforderlich. Liegen die erforderlichen Einwilligungen nicht vor, ist Pollnick Create berechtigt, die

Aufnahme der betreffenden Personen zu verweigern.

7.4 Reisekosten werden mit 0,40 € netto je gefahrenem Kilometer berechnet, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart

ist.

7.5 Verschiebt oder storniert der Kunde einen verbindlich vereinbarten Produktionstermin, werden folgende Ausfallpauschalen

fällig, jeweils bezogen auf das Netto-Honorar der betroffenen Produktion:

bei Absage mehr als 14 Kalendertage vor dem Termin: keine Pauschale

bei Absage 14 bis 8 Kalendertage vor dem Termin: 25 %

bei Absage 7 bis 2 Kalendertage vor dem Termin: 50 %

bei Absage weniger als 48 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen: 100 %

Bereits angefallene Auslagen und Kosten Dritter sind zusätzlich zu tragen. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass

Pollnick Create ein geringerer Schaden entstanden ist.

7.6 Kann ein Termin aus Gründen nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden, die keine Vertragspartei zu vertreten hat –

insbesondere wegen Wetterlage bei Außenaufnahmen, Krankheit, behördlicher Anordnung oder Ausfall der Infrastruktur –, wird

einvernehmlich ein Ersatztermin vereinbart. Bereits angefallene Aufwendungen und Auslagen sind zu vergüten.

7.7 Pollnick Create ist nicht verpflichtet, sämtliches aufgenommenes Material zu verwenden. Die Auswahl der zu bearbeitenden

Aufnahmen erfolgt nach fachlichem Ermessen im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs.

  1. Nutzungsrechte

8.1 Pollnick Create räumt dem Kunden an den vertragsgegenständlichen Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich, räumlich

und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht für alle bekannten Nutzungsarten ein. Der Kunde ist zur Nutzung in allen

analogen und digitalen Medien berechtigt, insbesondere für Werbung, Social Media, Print, Bewegtbild, interne Nutzung und

Vertrieb.

8.2 Das Nutzungsrecht ist übertragbar und unterlizenzierbar. Der Kunde ist damit insbesondere berechtigt, die

Arbeitsergebnisse seinen eigenen Kunden im Rahmen der Whitelabel-Zusammenarbeit zur Nutzung zu überlassen und die

Rechte an diese weiterzuübertragen.

8.3 Der Kunde ist berechtigt, die Arbeitsergebnisse zu bearbeiten, umzugestalten und in andere Werke zu integrieren.

8.4 Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt unter der Bedingung der vollständigen Bezahlung der vereinbarten

Vergütung. Bis dahin ist die Nutzung der Arbeitsergebnisse nur widerruflich und zu Prüfzwecken gestattet. Befindet sich der

Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist Pollnick Create nach erfolgloser Fristsetzung berechtigt, die Nutzung bis zum

Ausgleich der Forderung zu untersagen.

8.5 Nicht Gegenstand der Rechteeinräumung sind Rechte Dritter, insbesondere an Stockmaterial, Schriften, Musik,

Sounddesign, Templates und Softwarebibliotheken. Für diese gelten die Lizenzbedingungen der jeweiligen Rechteinhaber.

Pollnick Create weist den Kunden auf lizenzpflichtige Fremdinhalte und deren Nutzungsumfang hin. Eine über die jeweilige

Lizenz hinausgehende Nutzung ist vom Kunden selbst zu lizenzieren.

8.6 Entwürfe, Konzepte, Präsentationen und Zwischenstände, die nicht zur Ausführung gelangen, verbleiben bei Pollnick Create.

Ein Nutzungsrecht hieran wird nicht eingeräumt.

8.7 Ideen, Methoden, Vorgehensweisen, Vorlagen und wiederverwendbares Know-how, die Pollnick Create bei der

Leistungserbringung entwickelt oder einsetzt, bleiben Pollnick Create zur weiteren Verwendung für andere Kunden vorbehalten,

soweit dadurch keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Kunden offengelegt und keine individuellen Arbeitsergebnisse

des Kunden verwendet werden.

  1. Rohdaten, Projektdateien und Archivierung

9.1 Gegenstand des Vertrags sind die fertigen Arbeitsergebnisse in den vereinbarten Ausgabeformaten. Rohdaten,

unbearbeitetes Aufnahmematerial und offene Projekt- und Arbeitsdateien sind nicht Vertragsgegenstand und werden nicht

herausgegeben.

9.2 Auf Wunsch des Kunden kann die Herausgabe von Rohdaten oder offenen Projektdateien gegen gesonderte Vergütung

vereinbart werden.

9.3 Pollnick Create bewahrt Rohdaten und Projektdateien für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Abschluss des jeweiligen

Projekts auf und ist danach zur Löschung berechtigt. Eine Archivierungs- oder Aufbewahrungspflicht besteht nicht. Die

dauerhafte Sicherung der gelieferten Arbeitsergebnisse obliegt dem Kunden.

  1. Vergütung und Zahlungsbedingungen

10.1 Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

10.2 Rechnungen sind, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum

ohne Abzug zur Zahlung fällig.

10.3 Pollnick Create ist berechtigt, Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen zu verlangen, insbesondere bei Erstaufträgen,

bei Produktionen mit erheblichen Vorleistungen und bei Auslagen gegenüber Dritten.

10.4 Bei Zahlungsverzug ist Pollnick Create berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen

Basiszinssatz sowie eine Pauschale in Höhe von 40,00 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines

weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.

10.5 Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist Pollnick Create nach erfolgloser Fristsetzung berechtigt,

die weitere Leistungserbringung bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen einzustellen. Vereinbarte Termine

verschieben sich entsprechend.

10.6 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein

Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

  1. Creative-Pakete, Retainer und Leistungskontigente

11.1 Creative-Pakete und Retainer-Leistungen werden für den im Vertrag oder in der Buchung festgelegten Zeitraum

abgeschlossen, beispielsweise vier Monate.

11.2 Wird der Vertrag nicht spätestens 14 Kalendertage vor Ablauf des jeweiligen Buchungszeitraums in Textform, etwa per EMail,

gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um einen weiteren Zeitraum gleicher Länge. Das Recht zur

außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

11.3 Gebuchte Leistungskontingente, etwa bestimmte Mengen an Creatives oder Stundenpakete, sind vom Kunden innerhalb

von 60 Kalendertagen ab Bereitstellung beziehungsweise ab Beginn des Buchungszeitraums in Anspruch zu nehmen. Nach

Ablauf dieser Frist verfallen nicht eingelöste Kontingente. Ein Anspruch auf nachträgliche Erfüllung, Gutschrift oder

Rückerstattung besteht nach Fristablauf nicht.

11.4 Der Beginn der Frist nach Ziffer 11.3 wird dem Kunden bei Vertragsschluss oder zu Beginn des jeweiligen

Abrechnungszeitraums in Textform mitgeteilt. Pollnick Create weist den Kunden vor Ablauf der Frist auf nicht eingelöste

Kontingente hin.

11.5 Kann ein Kontingent aus Gründen nicht in Anspruch genommen werden, die Pollnick Create zu vertreten hat, verlängert

sich die Frist um den Zeitraum der Verhinderung.

  1. Vetraulichkeit und Whitelabel

12.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen der anderen Partei,

die als vertraulich bezeichnet oder ihrer Natur nach vertraulich sind, streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte

weiterzugeben. Dies umfasst insbesondere Kundendaten, Endkundenbeziehungen, Preise, Kalkulationen, Prozesse und

Geschäftsstrategien.

12.2 Pollnick Create wird die Zusammenarbeit gegenüber den Endkunden des Kunden nicht offenlegen und tritt gegenüber

diesen nicht in eigenem Namen auf, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

12.3 Pollnick Create wird während der Vertragslaufzeit keine Endkunden des Kunden, die Pollnick Create im Rahmen der

Zusammenarbeit bekannt geworden sind, aktiv und unmittelbar für eigene Leistungen abwerben.

12.4 Die Vertraulichkeitspflicht besteht für drei Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Gesetzliche

Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

  1. Referenznennung

13.1 Pollnick Create ist berechtigt, die für den Kunden erstellten Arbeitsergebnisse sowie Namen und Logo des Kunden zum

Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Internetseite, in Präsentationen, in Fallstudien und in

sozialen Netzwerken.

13.2 Namen, Marken und Arbeitsergebnisse der Endkunden des Kunden werden hierbei nicht genannt oder abgebildet, sofern

der Kunde nicht ausdrücklich zustimmt.

13.3 Der Kunde kann einer Referenznennung nach Ziffer 13.1 jederzeit in Textform widersprechen. Pollnick Create wird die

Nennung nach Zugang des Widerspruchs innerhalb angemessener Frist entfernen; die Nutzung in bereits verbreiteten oder

produzierten Materialien bleibt unberührt.

  1. Mängelansprüche

14.1 Pollnick Create erbringt die Leistungen nach dem anerkannten Stand der Technik und mit der Sorgfalt eines ordentlichen

Kaufmanns.

14.2 Der Kunde hat Arbeitsergebnisse unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens

innerhalb von sieben Werktagen, in Textform anzuzeigen. Für Kaufleute gilt zusätzlich § 377 HGB. Unterlässt der Kunde die

Anzeige, gilt die Leistung als genehmigt.

14.3 Bei einem berechtigt gerügten Mangel hat Pollnick Create das Recht zur Nacherfüllung. Die Wahl der Art der Nacherfüllung

liegt bei Pollnick Create. Erst nach zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen

Rechte zu.

14.4 Kein Mangel liegt vor bei Abweichungen, die auf gestalterischem Ermessen im Rahmen des Briefings beruhen, bei

geringfügigen Farbabweichungen zwischen Bildschirmdarstellung und Druckerzeugnis, bei Abweichungen aufgrund

unterschiedlicher Endgeräte, Browser oder Plattformen sowie bei Beeinträchtigungen, die auf Änderungen von Diensten,

Schnittstellen oder Richtlinien Dritter nach Abnahme zurückgehen.

14.5 Für Datenverlust haftet Pollnick Create nur in dem Umfang, in dem er auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch

den Kunden eingetreten wäre.

14.6 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Abnahme beziehungsweise Ablieferung. Dies gilt nicht für

Ansprüche wegen Vorsatz, Arglist, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Ansprüche

nach dem Produkthaftungsgesetz.

  1. Haftung

15.1 Pollnick Create haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder

Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie nach

zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz.

15.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen,

vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße

Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.

15.3 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Insbesondere haftet Pollnick Create nicht für entgangenen Gewinn,

ausgebliebene Werbeerfolge, mittelbare Schäden und Folgeschäden.

15.4 Die Haftung nach Ziffer 15.2 ist der Höhe nach auf das vereinbarte Netto-Honorar des betroffenen Auftrags begrenzt, bei

Dauerschuldverhältnissen auf die in den letzten zwölf Monaten vor dem Schadensereignis für dieses Vertragsverhältnis gezahlte

Netto-Vergütung.

15.5 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die Haftung für Erfüllungsgehilfen und gesetzliche Vertreter von

Pollnick Create.

  1. Freistellung

Der Kunde stellt Pollnick Create von allen Ansprüchen Dritter frei, die daraus resultieren, dass vom Kunden beigestellte

Materialien, Inhalte, Vorgaben oder Angaben Rechte Dritter verletzen oder gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen, oder die

daraus resultieren, dass der Kunde Arbeitsergebnisse über den vertraglich vereinbarten Umfang hinaus nutzt. Die Freistellung

umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

  1. Einsatz von Künstlicher Intelligenz

17.1 Pollnick Create setzt für die Erstellung der Arbeitsergebnisse keine generative Künstliche Intelligenz zur Erzeugung von

Bild-, Video- oder Audioinhalten ein, sofern dies nicht ausdrücklich in Textform mit dem Kunden vereinbart ist.

17.2 Wird ein solcher Einsatz im Einzelfall vereinbart, informiert Pollnick Create den Kunden über Art und Umfang und

kennzeichnet die betreffenden Inhalte, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Erfüllung von Transparenz- und

Kennzeichnungspflichten bei der Veröffentlichung obliegt dem Kunden als veröffentlichender Stelle.

  1. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

8.1 Beide Vertragsparteien beachten die jeweils für sie geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

18.2 Soweit Pollnick Create im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet,

insbesondere Aufnahmen von Personen oder vom Kunden beigestellte Datenbestände, schließen die Parteien vor Beginn der

Verarbeitung einen Vertrag über die Verarbeitung im Auftrag gemäß Art. 28 DSGVO.

18.3 Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Erhebung und Übermittlung der von ihm beigestellten personenbezogenen Daten

verantwortlich, insbesondere für das Vorliegen erforderlicher Einwilligungen.

  1. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die Pollnick Create die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen,

befreien Pollnick Create für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht. Hierzu gehören insbesondere Naturkatastrophen,

Epidemien und Pandemien, behördliche Anordnungen, Arbeitskämpfe, Energie- und Netzausfälle sowie länger andauernde

Störungen wesentlicher Dienste Dritter. Pollnick Create wird den Kunden unverzüglich informieren. Dauert die Störung länger

als sechs Wochen, sind beide Parteien berechtigt, den betroffenen Auftrag zu kündigen; bereits erbrachte Leistungen sind zu

vergüten.

  1. Vertragsdauer und Kündigung

20.1 Projektbezogene Verträge enden mit vollständiger Erbringung und Abnahme der geschuldeten Leistungen.

20.2 Für Creative-Pakete, Retainer und sonstige Dauerschuldverhältnisse gelten die Laufzeiten und Kündigungsfristen nach

Ziffer 11.

20.3 Kündigt der Kunde einen Werkvertrag vor Fertigstellung ohne einen von Pollnick Create zu vertretenden Grund, behält

Pollnick Create den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung; anzurechnen sind ersparte Aufwendungen. Es wird vermutet, dass

Pollnick Create 40 % der auf den noch nicht erbrachten Teil der Leistung entfallenden Vergütung zustehen. Beiden Parteien

bleibt der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Betrags unbenommen.

20.4 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Pollnick

Create insbesondere vor, wenn der Kunde mit fälligen Zahlungen in einer Höhe von mehr als einer Monatsvergütung länger als

30 Kalendertage in Verzug ist oder wenn über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wird.

20.5 Kündigungen bedürfen der Textform.

  1. Schlussbestimmungen

21.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel.

21.2 Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von Pollnick Create in Textform auf

Dritte übertragen.

21.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

21.4 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem

Vertragsverhältnis ist Düsseldorf, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches

Sondervermögen ist. Pollnick Create bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

21.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der

übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

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